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Das Transsexuellengesetz (kurz: TSG) bzw. das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen ist ein deutsches Gesetz, welches den Sinn hat, Menschen die Möglichkeit geben, rechtlich in der zu ihrer empfundenen Geschlechtsidentität passenden Geschlecht festgelegt zu werden, die von ihrem ursprünglich zugewiesenen Geschlecht abweicht.

Verfassungswidrige Vorschriften im TSG laut dem Bundesverfassungsgericht (Auswahl)[]

  • Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, um eine Personenstandsänderung/eine Namensänderung durchzuführen [1]
  • Man ist bereits nach Änderung des Vornamens entsprechend dem neuen Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben, d. h. auch wenn (noch) keine geschlechtsangleichende Operation erfolgt ist.[1]
  • Die Vornamensänderung wird unwirksam, wenn der/die Antragsteller/In heiratet.
  • Diese Regelung verletzt das grundgesetzlich geschützte Namensrecht eines homosexuellen Transsexuellen sowie das Recht auf Schutz der Intimsphäre, solange ihm eine rechtlich gesicherte Partnerschaft nicht ohne Verlust des geänderten, seinem empfundenen Geschlecht entsprechenden Vornamens eröffnet ist. Die Norm ist deshalb bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar.[2] Eine gesetzliche Neuregelung steht bislang aus.

Links[]

LGBT*Rechte
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Gesetze
§ 175 Strafgesetzbuch · § 377 des indischen Strafgesetzbuches · TSG

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Einzelnachweise[]